Am Wochenende ist in Spanien die geplante Mehrwertsteuererhöhung in Kraft getreten. Die im Zuge der Wirtschaftskrise beschlossene Erhöhung wirkt sich wie folgt aus:
- Der Standardsatz steigt von 18% auf 21%.
- Der ermäßigte Satz steigt von 8% auf 10%.
- Der Minimalsatz bleibt unverändert bei 4%.
Für zahlreiche Produkte nimmt die Erhöhung allerdings deutlich massivere Ausmaße an: sie werden nämlich von der ermäßigten in die Standard-Kategorie verschoben. Das gilt u.a. für folgende Produktgruppen, die vom ermäßigten Satz von 8% auf den Standardsatz von 21% gehoben werden:
- Blumen & Pflanzen
- Importierte Kunstwerke, Antiquitäten und Sammlerstücke
- Dienstleistungen für Film und Theater (u.a. von Dolmetschern, Künstlern, Regisseuren und Technikern)
- Eintrittskarten für Theater, Kino, Konzerte und Zoos
- Mischformen zwischen Hotellerie/Restaurants und Veranstaltungen (z.B. Erlebniscatering, Dinner-Shows etc.)
- Dienstleistungen für Sportler
- Bestattungsdienstleistungen & -produkte
- Friseurdienstleistungen
Besonders hart trifft es Schulmaterialien: für diese galt bislang der Minimalsatz von 4%, ab sofort fallen sie unter den Standardsatz und werden mit 21% besteuert.
Weiterhin mit dem reduzierten Satz besteuert werden u.a.:
- Lebensmittel (für Menschen und Tiere)
- Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmittel etc.
- Trinkwasser und Wasser zur Bewässerung von Feldern
- Medikamente für Tiere
- Heil- und Hilfsmittel (z.B. Brillen), medizinische Produkte
- Passagier- und Gepäcktransport
- Hotel- und Restaurantdienstleistungen
- Straßen- und Stadtreinigung, Müllabfuhr
- Handels-Messen und -Ausstellungen
- Zutritt zu Bibliotheken, Archiven, Museen oder Kunstgalerien
Der Minimalsatz von 4% bleibt unverändert bestehen und gilt weiterhin für:
- Brot & Mehl
- Milch
- Käse
- Eier
- Obst & Gemüse
- Bücher, Zeitschriften und Zeitungen
- Medikamente
- Prothesen und Implantate
- Reparatur von Rollstühlen
KF / msh | Quelle: Ticpymes.es
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span. IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) = dt. Mehrwertsteuer (MwSt.)